Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main, die durch das Gesetz über die Deutsche Bundesbank (BBankG) vom 26.7.1957 errichtet wurde. Mit dem Eintritt in die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und
Währungsunion zum 1.1.1999 ist die Deutsche Bundesbank integraler Bestandteil des Europäischen Systems der
Zentralbanken (
ESZB) geworden, das von diesem Zeitpunkt an die Geld- und Währungspolitik für die Teilnehmerstaaten gemeinschaftlich bestimmt. In diesem Rahmen hat die Bundesbank zum einen an der Erfüllung der Aufgaben des
ESZB mit dem vorrangigen Ziel mitzuwirken, die
Preisstabilität zu gewährleisten, und zum anderen für die bankmäßige
Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland zu sorgen. Der Präsident der Bundesbank ist unabhängiges Mitglied im Rat der Europäischen
Zentralbank und wirkt so an allen grundsätzlichen geld- und währungspolitischen Entscheidungen mit. Die Organisation der Deutschen Bundesbank wurde Ende April 2002 an die durch das
ESZB veränderten Rahmenbedingungen angepasst.
Quelle: Deutsche Bundesbank